Gewinnspiel

Home / Gewinnspiel

Jetzt gewinnen – Machen Sie Ihr Spiel

Herzlich willkommen zu unserem großen Wellness-Frühling Gewinnspiel!
Gewinnen Sie jetzt einen von 2 Wellnes-Traumurlauben in Hévíz für 2 Personen und 3 Nächte im
NaturMed Hotel Carbona ****superior und lassen Sie sich von Kopf bis Fuß verwöhnen. Jetzt gleich mitspielen!

Unter allen Teilnehmern, die am Gewinnspiel teilgenommen haben, verlosen wir am 03. Mai 2019 drei Urlaubsvoucher. Die Gewinner verbringen unvergessliche 3 Nächte mit Halbpension inkl. Benutzung der Badelandschaft sowie der Saunainsel im NaturMed Hotel Carbona ****superior. Der Gewinner wird per E-Mail verständigt.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme- und Spielbedingungen der Hotel Carbona Zrt:

Die Hotel Carbona Zrt. (8380 Hévíz, Attila utca 1.) im Folgenden Veranstalter genannt) organisiert unter den hier angegebenen Teilnahme- und Spielbedingungen ein Gewinnspiel mit Gewinnverlosung (im Folgenden als Spiel bezeichnet).

1./ Jeder Teilnehmer des Gewinnspieles muss das Online-Registrationsblatt mit Name und E-Mail Adresse ausfüllen und nimmt so mit der Erklärung, die Teilnahme- und Spielbedingungen akzeptiert zu haben, am Gewinnspiel teil.

2./ Am Gewinnspiel nehmen all diejenigen, die sich bis zum 30.04.2019 registriert haben teil. Unter den Teilnehmern werden am 03. Mai 2019 zwei Gewinnvoucher verlost. Die Verlosung basiert auf einer manuellen Verlosung per Hand und Zufall. Der Veranstalter informiert den Gewinner am Tag der Verlosung anhand der bei der Registrierung angegebenen E-Mail Adresse. Die Übernahme des Gewinnspiel-Vouchers und die weiteren Details bezüglich des Gewinnes werden mitgeteilt. Falls der registrierte Gewinner nicht erreicht werden kann, weil er nicht existiert oder eine unkorrekte E-Mailadresse angegeben wurde, wird in einer zweiten Verlosung ein neuer Gewinner gelost. Der Veranstalter kann einen Teilnehmer aus dem Gewinnspiel ausschließen, wenn dieser falsche oder nicht erkennbare Daten angegeben hat. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner ausgelost.

3./ Der Gewinner muss die Annahme seines Gewinns innerhalb von 30 Tagen gegenüber dem Veranstalter in einer Rückmeldung per E-Mail bestätigen. Laut dem Gewinnspiel-Voucher lädt der Veranstalter den Gewinner ins NaturMed Hotel Carbona ein. Der Gewinnvoucher kann bis spätestens 31. Oktober 2019 eingelöst werden. Jeder der zwei verlosten Gewinnv-Voucher ist für einen Aufenthalt von 2 Erwachsenen inkl. Halbpension und Benützung der gesamten Badelandschaft sowie Saunainsel gültig. Alle weiteren Kosten (Konsumation, Massagen, usw.) müssen wenn in Anspruch genommen vor Ort bezahlt werden.

4./ Der Gewinnvoucher kann nicht in andere Dienstleistungen oder Bargeld getauscht werden. Kosten, die in Verbindung mit der Verlosung, mit der Versendung des Gewinnspiel-Vouchers und mit der Steuer stehen, werden von Hotel Carbona Zrt. getragen. Alle weiteren Kosten, wie zum Beispiel die Übernahme des Gewinnspiel-Vouchers oder die Anreisekosten usw. werden vom Gewinner getragen.

5./ Der Gewinner wird per E-Mail bekanntgegeben. Dabei wird ausschließlich der Name des Gewinners angegeben und der Teilnehmer erklärt sich hiermit bereit, dass die angegebenen Daten im Rahmen des Datenrechtes beim oben angeführten Gewinnspiel verwendet werden dürfen. Durch die Registrierung zum Gewinnspiel erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten im Falle eines Gewinnes öffentlich gemacht werden. Den Veranstalter trifft bei falscher Registrierung keine Schuld.

6./ Der Gewinner ist verpflichtet, sich mit dem Veranstalter abzustimmen, um den Gewinnvoucher zu erhalten und diesen in oben genannter Frist einzulösen. Falls der Gewinner nicht kooperiert und dadurch die Übergabe des Gewinnvouchers nicht abgewickelt werden kann, trägt der Veranstalter keine Schuld. Bei Ablauf der oben angeführten Frist verliert der Gewinner das Recht, seinen Gewinnvoucher zu erhalten und einzulösen.

7./ Mit der Registrierung zum Gewinnspiel erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter die angegebenen Daten in seine Datenbank aufnehmen kann. Der Veranstalter ist des Weiteren berechtigt, ohne jegliche Gegenleistung oder Genehmigung zur Abwicklung des oben angeführten Gewinnspieles als auch für eigene Marketingzwecke, Forschungen und Geschäftszwecke laut dem Gesetz des Jahres 1995 CXIX. welches die Verwendung der persönlichen Daten wie Name und Adresse des Teilnehmers bestimmt für die oben angeführten Zwecke zu verwenden, solange der Teilnehmer die Genehmigung in einem eigenen Schreiben an den Veranstalter nicht zurückzieht. Der Veranstalter ist auch berechtig, dem Teilnehmer nach seiner Registrierung laut den oben angeführten Tätigkeiten auf elektronischem Weg per E-Mail Werbenachrichten die geschäftliche Dienstleistungen enthalten, laut dem Gesetz aus dem Jahr 2001 CVIII, das sich auf die elektronische gewerbliche Dienstleistungen und auf den Informationsfluss von Dienstleistungen in der Gesellschaft bezieht, zu senden. Die Angabe der persönlichen Daten ist freiwillig aber zur Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtend. Der Rückzug der Genehmigung nach der Registrierung ist kostenlos.

8./ Beim Gewinnspiel dürfen die Angestellten des Veranstalters und dessen direkte Verwandte laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) nicht teilnehmen.

9./ Für nicht hier erwähnte Regelungen sind das Bürgerliche Gesetzbuch und weitere Regelungen gültig, jedoch sind die Parteien verpflichtet, einen mündlichen oder schriftlichen nachweisbaren Kompromiss zu finden, bevor sie in Streitfällen auf juristischem Wege eine Lösung suchen.

Hévíz, am 13. März 2019

Müller-Pápai Zsuzsanna, Generaldirektor – Hotel Carbona Zrt.