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Anmeldung nur mit Lichtbildausweis

Anmeldung nur mit Lichtbildausweis

Nach den derzeit geltenden Gesetzen müssen ab dem 1. September 2021 alle unsere Gäste (ab 31. Dezember 2023 auch Minderjährige) bei ihrer Ankunft einen Lichtbildausweis (EU-Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Ohne ein Dokument können wir im Sinne der Vorschriften keine Beherbergungsleistung erbringen.